Die obligatorische Grundversicherung in Kürze

Das ist besonders wichtig in der Schweiz: Gleiche Basisleistungen für alle

Illustration zur obligatorischen Grundversicherung in der Schweiz

Ob Krankheit, Unfall oder Mutterschaft – die Basis-Leistungen sind schweizweit bei allen Krankenkassen in allen Grundversicherungsmodellen gleich. Das Gesetz will das so.

Die Krankenkasse bezahlt sämtliche Leistungen der obligatorischen Grundversicherung. Einen kleinen und limitierten Kostenteil übernimmst du gemäss Gesetz selbst. Wenn du deinen persönlichen Anteil erhöhst, sinken deine Krankenkassenprämien.

Die wichtigsten Leistungen der Grundversicherung

  • Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Spitalbehandlungen sowie stationäre Aufenthalte in Psychiatrie- und Rehabilitationskliniken – jeweils in der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) eines Spitals oder einer Klinik auf der Spitalliste deines Wohnkantons

  • Weitergehende Leistungen erhältst du mit einer Spitalzusatzversicherung (Komfort im Spital, Arztwahl, Spitalwahl)

  • Auf Basis der geltenden Tarife übernimmt die Grundversicherung die Behandlung durch eidgenössisch diplomierte Ärztinnen und Ärzte sowie durch Chiropraktiker/-innen, Therapeutinnen/Therapeuten (Logopädie, Ergo- und Physiotherapie) und Podologen/Podologinnen, sofern die Behandlung ärztlich verordnet wurde. Ärztliche Psychotherapien und psychologische Psychotherapien auf ärztliche Anordnung sind ebenfalls gemäss geltendem Tarif gedeckt. Je nach Versicherungsmodell wendest du dich im Krankheitsfall an eine vorher bestimmte erste Anlaufstelle und sparst dadurch Prämien

  • Versichert sind ärztlich verordnete Medikamente gemäss den gesetzlichen Arzneimittellisten. Ist nicht ausdrücklich das Originalpräparat verschrieben, können Apotheken auch ein günstigeres Generikum mit dem gleichen Wirkstoff abgeben. Du sparst dabei doppelt: Ist für ein Medikament ein Generikum verfügbar, bezahlst du für das Original 40% Selbstbehalt – für das bereits günstigere Generikum nur 10%

  • Ambulanten Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten von weiteren ärztlich verschriebenen Medikamenten

  • Die Grundversicherung deckt Kosten für Akupunktur, Anthroposophische Medizin, Arzneimitteltherapie der traditionellen chinesischen Medizin (TCM), Klassische Homöopathie und Phytotherapie durch Ärzte mit entsprechender Weiterbildung

  • Ambulanten Zusatzversicherungen leisten Beiträge an zahlreiche weitere komplementärmedizinische Behandlungen

  • Bei einem Notfall im Ausland sind ambulante Behandlungen sowie Spitalbehandlungen in der allgemeinen Abteilung versichert. In EU/EFTA-Staaten entsprechen die Leistungen dem Sozialtarif des Aufenthaltslands. In Staaten ausserhalb der EU/EFTA sind maximal die doppelten Kosten versichert, die in der Schweiz entstanden wären

  • Ambulante Zusatzversicherungen und Spitalzusatzversicherungen decken dir die Kosten einer ambulanten Notfallbehandlung im Ausland

  • Für Brillengläser und Kontaktlinsen erhalten Grundversicherte unter 18 Jahren maximal CHF 180.– pro Kalenderjahr. Später entrichtet die obligatorische Grundversicherung nur Leistungen bei krankheitsbedingter Änderung der Sehschärfe sowie schweren Augenerkrankungen. Weitere medizinisch notwendige und vom Arzt/von der Ärztin verordnete Hilfsmittel werden gemäss der gesetzlichen Mittel- und Gegenständeliste vergütet

  • Höhere Beiträge erhältst du mit einer ambulanten Zusatzversicherung

  • Für ärztlich verordnete Badekuren leistet die Grundversicherung an maximal 21 Tagen pro Jahr CHF 10.– pro Tag

  • Spitalzusatzversicherungen leisten auch Beiträge an ärztlich verordnete Besuche in Thermalbädern

  • Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für eine Geburt zu Hause, in einem Spital oder in einem Geburtshaus (allgemeine Abteilung, gemäss Spitalliste des Wohnkantons). Zu den weiteren gesetzlichen Mutterschaftsleistungen der Grundversicherung gehören: sieben Kontrolluntersuchungen zwei Ultraschallkontrollen ein Beitrag von CHF 150.– an Geburtsvorbereitungskurse (von Hebammen durchgeführt) eine Nachkontrolle zwischen der 6. und 10. Woche drei Stillberatungen die Spitalpflege des gesunden Neugeborenen Gut zu wissen: Für viele spezielle Leistungen während der Schwangerschaft, der Geburt und der Erholungszeit der Mutter gibt es keine Kostenbeteiligung via Franchise oder Selbstbehalt

  • Ambulante Zusatzversicherungen leisten oft höhere Beiträge an die Geburtsvorbereitung sowie ein Stillgeld. Im Spital erhältst du mit einer Spitalzusatzversicherung einen höheren Versicherungsschutz

  • Die Krankenkasse übernimmt die Kosten gemäss den vorgegebenen Tarifen. Versichert sind gemäss KVG Behandlungen und Pflegemassnahmen in anerkannten Pflegeheimen sowie ärztlich verordnete Behandlungen und Pflegemassnahmen zu Hause (Spitex) durch anerkannte Leistungserbringer

  • Für bestimmte Risikogruppen übernimmt die Grundversicherung Kosten für Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten. Impfungen werden gemäss KVG entschädigt, wenn diese vom aktuellen Schweizer Impfplan vorgesehen sind. Bei den gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen sind die ersten zwei Jahreskontrollen versichert. Anschliessend übernimmt die Grundversicherung alle 3 Jahre die Kosten für eine gynäkologische Vorsorgeuntersuchung

  • Die ambulanten Zusatzversicherungen bieten im Bereich der Vorsorge weitergehende Leistungen. Dazu gehören auch Beiträge an Fitness

  • Für medizinisch bedingte Transporte übernimmt die Grundversicherung 50% der Kosten (maximal CHF 500.– pro Kalenderjahr). Für Rettungstransporte in der Schweiz sind ebenfalls 50% der Kosten gedeckt (maximal CHF 5’000.– pro Kalenderjahr)

  • Rücktransporte sowie Such- und Bergungsaktionen kannst du über eine ambulante Zusatzversicherung versichern

  • Die Grundversicherung übernimmt Kosten für Zahnbehandlungen bei schweren Erkrankungen (z.B. Erkrankung/Entzündung am Kieferknochen, Tumor, Zysten). Die Behandlung eines unfallgeschädigten Zahns ist versichert, sofern du die Unfalldeckung eingeschlossen hast

  • Mit einer Zahnzusatzversicherung erhältst du Beiträge an zahnärztliche Behandlungen, Laborleistungen, Prophylaxe und Kontrolle

Die Modelle in der Grundversicherung

In der Grundversicherung gibt es vier Hauptmodelle: Freie Arztwahl, Hausarztmodell, HMO-Modell (Gesundheitszentrum) und Tel Med. Die Leistungen sind überall gleich, nur die erste Anlaufstelle unterscheidet sich. Bei den alternativen Modellen meldest du dich zuerst bei der Hausarztpraxis, einer HMO-Praxis oder einer telemedizinischen Beratung und bezahlst dafür tiefere Prämien. Mit der freien Arztwahl gehst du direkt zu jeder Ärztin und jedem Arzt. Viele Krankenkassen bieten weitere Modelle an. Im Krankenkassenvergleich von alletta siehst du alle Modelle pro Krankenkasse.

So sparst du bei der Grundversicherung

Die freiwilligen Zusatzversicherungen sind bedeutend

Die Grundversicherung deckt vieles ab – und lässt doch wichtigen Versicherungsbedarf offen, zum Beispiel zu Komplementärmedizin, Fitness, Auslandsschutz, Komfort im Spital oder Zahnpflege. Da lohnen sich Zusatzversicherungen!