Die Kostenbeteiligungen (Franchise, Selbstbehalt und Spitalbeitrag) in der Krankenversicherung einfach erklärt

Die Krankenversicherung ist für alle Personen obligatorisch, die den Wohnsitz in der Schweiz haben. Dies betrifft sowohl Schweizer Staatsbürger als auch Ausländer, die dauerhaft in der Schweiz leben.
Teil des Schweizer Systems ist es, dass du dich an den eigenen Gesundheitskosten beteiligst. Sowohl die wählbare Franchise als auch der gesetzlich geregelte Selbstbehalt sind wichtige Bestandteile der Krankenversicherung. Diese bestimmen, wie viel du als Versicherter selbst zu den Krankheitskosten beitragen musst, bevor die Krankenkasse einspringt.
Die Kostenbeteiligungen im Überblick
| Art | Beteiligung |
|---|---|
| Franchise | Fixer Betrag an den Krankheitskosten, wahlweise zwischen CHF 300 und CHF 2'500 (wobei Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre davon befreit sind. Die ordentliche Franchise beträgt CHF 0) |
| Selbstbehalt | 10 % der Kosten, welche die Franchise übersteigen, müssen selbst bezahlt werden. Der jährliche Höchstbetrag ist: CHF 700 für Erwachsene und CHF 350 für Kinder |
| Spitalbeitrag | Jeweils CHF 15 pro Tag Kinder bis 18 Jahre und Erwachsene in Ausbildung bis 25 Jahre bezahlen keinen Spitalbeitrag. |
Was ist eine Franchise?
Die Franchise ist der Betrag, den du jedes Jahr selbst bezahlen musst, bevor deine Krankenversicherung anfängt, Leistungen zu erbringen.
= Kostenbeteiligung
Das heisst: Du bezahlst die Behandlungskosten so lange, bis du deine gewählte Franchise erreicht hast. Danach bezahlst du noch einen Selbstbehalt von 10 % der Kosten. Der Selbstbehalt beträgt bei Erwachsenen maximal CHF 700. Bei Kindern und Jugendlichen beträgt der Selbstbehalt maximal CHF 350. Die restlichen 90 % der Kosten bezahlen die Krankenkassen. Sobald der Selbstbehalt erreicht ist, bezahlen die Krankenkassen 100 % aus der Grundversicherung.
In der Grundversicherung kannst du die Höhe deiner Franchise innerhalb eines gesetzlich festgelegten Rahmens wählen.
Die Mindestfranchise beträgt CHF 300 pro Jahr, es können aber auch höhere Franchisen von bis zu CHF 2'500 gewählt werden.
Je höher die Franchise desto weniger bezahlst du für deine monatlichen Prämien.




- Beispiel:
Wählst du eine Franchise von CHF 2'500, so musst du in einem Kalenderjahr zunächst CHF 2'500 aus eigener Tasche zahlen, bevor die Versicherung weitere Kosten übernimmt.
Du kannst folgende Franchisen wählen:
| Erwachsene | Kinder |
|---|---|
| CHF 300 (gesetzliche Mindestfranchise für Erwachsene ab 19 Jahren) | CHF 0 (ohne Jahresfranchise bis 18 Jahre) |
| CHF 500 | CHF 100 |
| CHF 1'000 | CHF 200 |
| CHF 1'500 | CHF 300 |
| CHF 2'000 | CHF 400 |
| CHF 2'500 | CHF 500 |
| CHF 600 |
Welche Franchise soll ich wählen?
- Bei der Wahl der richtigen Franchise solltest du deine voraussichtlichen Behandlungskosten und deine finanzielle Situation berücksichtigen. Wenn du niedrige Kosten erwartest, ist eine hohe Franchise sinnvoller – und umgekehrt.
Unser Tipp:
- Um die zukünftigen Behandlungskosten besser einschätzen zu können, schau dir die Steuerbescheinigungen deiner Krankenversicherung an. Dort findest du die Behandlungskosten des letzten Jahres aufgeführt.
Wenn du eine hohe Franchise von CHF 2'500 wählst, solltest du dir aber über das finanzielle Risiko im Klaren sein. Im Ernstfall musst du in einem Jahr bis zu CHF 3'200 aus eigener Tasche bezahlen (CHF 2'500 Franchise plus der maximale Selbstbehalt von CHF 700). Bei einer hohen Franchise lohnt es sich daher, diesen Betrag auf einem Bankkonto zur Seite zu legen – für alle “Fälle”.
Maximale Behandlungskosten pro Jahr je nach Franchise
(Erwachsene)
| Jahresfranchise | Selbstbehalt (max.) | Höchstbetrag pro Kalenderjahr |
|---|---|---|
| CHF 300 | CHF 700 | CHF 1'000 |
| CHF 500 | CHF 700 | CHF 1'200 |
| CHF 1'000 | CHF 700 | CHF 1'700 |
| CHF 1'500 | CHF 700 | CHF 2'200 |
| CHF 2'000 | CHF 700 | CHF 2'700 |
| CHF 2'500 | CHF 700 | CHF 3'200 |
Kann ich meine Franchise ändern?
- Ja, dafür musst du folgende Fristen und Formalitäten beachten:
Franchise senken:
- Der Wechsel zu einer tieferen Franchise ist auf Beginn eines Kalenderjahres möglich. Die gewünschte tiefere Franchise musst du deiner Krankenkasse bis zum letzten Arbeitstag im November mitteilen.
Franchise erhöhen:
- Die Wahl einer höheren Franchise kann ebenfalls auf den Beginn eines Kalenderjahres erfolgen. Die gewünschte höhere Franchise musst du deiner Krankenkasse bis zum letzten Arbeitstag im Dezember mitteilen.
Was ist der Selbstbehalt?
- Der Selbstbehalt ist der Betrag, den du nach Erreichen der Franchise noch zusätzlich zu jedem Rechnungsbetrag zahlen musst. Er beträgt 10 % der anfallenden Kosten, jedoch maximal CHF 700 pro Jahr für Erwachsene und CHF 350 für Kinder. Dieser Selbstbehalt ist unabhängig von der Höhe der gewählten Franchise.
Bei gewissen Medikamenten beträgt der Selbstbehalt 40 %. Das gilt, wenn ein Medikament im Vergleich zu einem
günstigeren Generikum mit gleichem Wirkstoff zu teuer ist.
Beispiel:
- Nachdem du deine Franchise von CHF 2'500 aufgebraucht hast, zahlst du für weitere Behandlungen und Medikamente 10 % der Kosten selbst, bis du die Grenze von CHF 700 erreicht hast.
Kombiniertes Beispiel:
Wenn deine Franchise CHF 2'500 beträgt und du Krankheitskosten in Höhe von CHF 4'500 hast:
- Du zahlst zuerst die CHF 2'500 Franchise.
- Von den verbleibenden CHF 2'000 zahlst du 10 % Selbstbehalt, also CHF 200.
- Deine Krankenkasse übernimmt die restlichen CHF 1'800.
Berechnungs-Beispiel anhand der gewählten Franchise
Annahme: Krankheitskosten von CHF 4'500 pro Jahr
| Franchise | Selbstbehalt (10 % der restlichen Kosten) | Deine Kosten total | Krankenkasse übernimmt |
|---|---|---|---|
| CHF 300 | CHF 420 | CHF 720 | CHF 3'780 |
| CHF 500 | CHF 400 | CHF 900 | CHF 3'600 |
| CHF 1'000 | CHF 350 | CHF 1'350 | CHF 3'150 |
| CHF 1'500 | CHF 300 | CHF 1'800 | CHF 2'700 |
| CHF 2'000 | CHF 250 | CHF 2'250 | CHF 2'250 |
| CHF 2'500 | CHF 200 | CHF 2'700 | CHF 1'800 |
Der Selbstbehalt beträgt 10 %, maximal CHF 700 pro Kalenderjahr (für Kinder max. CHF 350).
Berechnungs-Beispiel für Kinder
Annahme: Krankheitskosten von CHF 4'500 pro Jahr
| Franchise | Selbstbehalt (10 %, max. CHF 350) | Deine Kosten total | Krankenkasse übernimmt |
|---|---|---|---|
| CHF 0 | CHF 350 | CHF 350 | CHF 4'150 |
Bei Kindern beträgt der Selbstbehalt 10 %, maximal CHF 350 pro Kalenderjahr.
Die gesetzliche Franchise bei Kindern beträgt CHF 0. Man kann aber auch eine andere Franchise wählen. Dies lohnt sich aber in der Regel nicht. Vor allem kleine Kinder müssen ab und zu zum Arzt.
Wichtig bei der Kostenbeteiligung der Krankenkassen ist das Behandlungsjahr und nicht das Rechnungsdatum.
Was ist der Spitalbeitrag?
- Bei einem Spitalaufenthalt musst du dich an den Verpflegungskosten im Spital beteiligen. Dieser Beitrag wird Spitalkostenbeitrag genannt. Der Spitalkostenbeitrag beträgt CHF 15 pro Tag. Er ist nur bei einer Übernachtung im Spital fällig.
Fazit:
- Die Wahl der Franchise und die Berücksichtigung des Selbstbehalts beeinflussen deine jährlichen Gesundheitsausgaben und die Höhe deiner monatlichen Prämien. Eine höhere Franchise reduziert die monatlichen Kosten, erhöht jedoch das Risiko höherer Eigenleistungen bei medizinischen Ausgaben.