Unfallversicherung in der Schweiz

Unfallversicherung Schweiz: Alles Wichtige auf einen Blick!

Pinker Schutzhelm am Boden, dahinter liegt eine verletzte Person

In der Schweiz ist die Unfallversicherung ein wichtiger Teil des Sozialversicherungssystems und schützt dich vor den finanziellen Folgen von Unfällen, sei es im Beruf oder in der Freizeit. Jeder Arbeitnehmer ist obligatorisch gegen Unfälle versichert, während Selbstständige und Nichterwerbstätige eine freiwillige Unfallversicherung abschliessen können.

Die Versicherung übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen, eine gewisse Lohnfortzahlung und weitere Leistungen, falls du durch einen Unfall nicht mehr arbeiten können.

Unfallversicherung
Erwerbstätige Person
Nicht-erwerbstätige Person
>8h pro Woche beim gleichen Arbeitgeber
<8h pro Woche beim gleichen Arbeitgeber
Nicht-Berufsunfall
Berufsunfall
Grundversicherung
Zusatzversicherung
Freiwillige Unfallversicherung
Heilungskosten, Taggeld, Invalidenrente, Hinterlassenenrente
Medizinische Kosten

Franchise Selbstbehalt
Taggeld Heilungskosten Weitere

Die Unfallversicherung ist gesetzlich geregelt und unterteilt sich in zwei Hauptbereiche: die obligatorische Unfallversicherung und die freiwillige Unfallversicherung.


1. Obligatorische Unfallversicherung

Wenn du in der Schweiz angestellt bist, bist du automatisch durch deinen Arbeitgeber gegen Unfälle versichert. Diese Versicherung umfasst sowohl Berufsunfälle (BU) als auch Nichtberufsunfälle (NBU).

  • Berufsunfälle (BU): Dies sind Unfälle, die sich während der Arbeitszeit oder auf dem Arbeitsweg ereignen. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Angestellte gegen solche Unfälle zu versichern.
  • Nichtberufsunfälle (NBU): Diese Unfälle geschehen in der Freizeit, beispielsweise beim Sport oder im Haushalt. Arbeitnehmer, die mehr als acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeiten, sind ebenfalls gegen Nichtberufsunfälle versichert.

Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung:

  • Heilungskosten: Die Versicherung übernimmt die Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Physiotherapie und notwendige Hilfsmittel.
  • Taggeld: Bei einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls zahlt die Versicherung ein Taggeld, das in der Regel ab dem 3. Tag 80% des versicherten Lohns beträgt.
  • Invalidenrente: Wenn ein Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung führt, erhältst du eine Invalidenrente, die den Einkommensverlust teilweise ausgleicht.
  • Hinterlassenenrente: Stirbt der Versicherte infolge eines Unfalls, erhalten die Hinterbliebenen eine Rente (Ehepartner max. 80% und Kinder max. 70%).

2. Freiwillige Unfallversicherung

Selbstständige und Nichterwerbstätige sind nicht automatisch gegen Unfälle versichert und müssen sich selbst um eine entsprechende Absicherung kümmern. Hierbei kann eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden, die ähnliche Leistungen wie die obligatorische Versicherung bietet.

Warum eine freiwillige Unfallversicherung sinnvoll sein kann:

  • Deckung von Freizeitunfällen: Auch wenn du nicht erwerbstätig bist, können Freizeitunfälle passieren. Eine freiwillige Versicherung schützt dich vor hohen Kosten.
  • Ergänzende Leistungen: Private Unfallversicherungen bieten oft zusätzliche Leistungen, wie höhere Taggelder oder eine bessere Deckung für spezielle Behandlungsmethoden.

3. Unfallversicherung und die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP)

Falls eine Person nicht über die obligatorische Unfallversicherung durch einen Arbeitgeber abgesichert ist (z.B. Selbstständige oder Personen, die weniger als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeiten), übernimmt die Obligatorische (OKP) die Kosten für die Behandlung nach einem Unfall.


Deckungsumfang der OKP bei Unfällen:

  • Medizinische Grundversorgung: Die OKP übernimmt die Kosten für ärztliche Behandlungen, Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung, Medikamente und notwendige Therapien, ähnlich wie bei einer Krankheit.
  • Kostenbeteiligung: Im Gegensatz zur Unfallversicherung, bei der keine Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) anfällt, müssen Versicherte bei der OKP einen Teil der Kosten selbst tragen. Das bedeutet, die Franchise und der Selbstbehalt werden auch bei Unfällen fällig.
  • Zusatzversicherungen: Manche Zusatzversicherungen können die Leistungen der OKP erweitern und z.B. eine stationäre Behandlung in der halbprivaten oder privaten Abteilung abdecken.

Wichtiger Hinweis:

Wer über seinen Arbeitgeber obligatorisch unfallversichert ist, kann die Unfallabdeckung in seiner OKP ausschliessen lassen. Dadurch reduziert sich die Prämie der Krankenversicherung.

Diese Möglichkeit besteht jedoch nur, solange die obligatorische Unfallversicherung über den Arbeitgeber läuft. Sobald diese endet (z.B. bei Kündigung oder beim Wechsel zu einer geringfügigen Beschäftigung), muss die Unfallabdeckung wieder in die OKP werden, um eine lückenlose Absicherung zu gewährleisten.


Zusammenfassung:

Die Unfallversicherung in der Schweiz stellt sicher, dass du im Falle eines Unfalls umfassend abgesichert bist, sei es im Beruf oder in der Freizeit. Als Arbeitnehmer*in bist du automatisch durch deinen Arbeitgeber versichert, während du dich als Selbstständige*r oder Nichterwerbstätige*r freiwillig versichern kannst.

Die Leistungen umfassen Heilungskosten, Lohnersatz bei Arbeitsunfähigkeit und Renten im Falle einer Invalidität oder bei Hinterlassenen. Für Personen ohne obligatorische Unfallversicherung durch den Arbeitgeber übernimmt die Obligatorische (OKP) die Behandlungskosten nach einem Unfall, allerdings mit Kostenbeteiligung.


Warum brauchst du eine Unfallversicherung?

Unfälle passieren schneller, als man denkt, und können ziemlich teuer werden. Hier sind ein paar gute Gründe, warum du eine Unfallversicherung haben solltest:

  • Finanzielle Sicherheit: Du bist gegen hohe Kosten für medizinische Behandlungen abgesichert.
  • Einkommensersatz: Bei Arbeitsunfähigkeit bekommst du Geld.
  • Langfristige Unterstützung: Bei dauerhafter Invalidität oder im Todesfall gibt’s finanzielle Unterstützung für dich oder deine Angehörigen.

Häufige Fragen zur Unfallversicherung in der Schweiz

Wenn du in der Schweiz angestellt bist, bist du automatisch über deinen Arbeitgeber gegen Unfälle versichert. Dies gilt sowohl für Berufsunfälle (BU) als auch für Nichtberufsunfälle (NBU), wenn du mehr als acht Stunden pro Woche arbeitest.

Selbstständige und Nichterwerbstätige müssen sich hingegen freiwillig versichern.

Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) deckt die Kosten für medizinische nach einem Unfall, wie Arztbesuche, Spitalaufenthalte, Medikamente und Physiotherapie etc.

Diese Versicherung umfasst auch ein Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit, Invalidenrenten bei bleibenden Schäden und Hinterlassenenrenten für Angehörige im Todesfall.

Wenn du deinen Job verlierst, endet auch deine obligatorische Unfallversicherung in der Regel nach 30 Tagen. Du kannst eine Abredeversicherung abschliessen, die den für bis zu sechs Monate verlängert.

Andernfalls musst du die Unfallabdeckung in deiner obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) wieder einschliessen.

Selbstständige und nicht erwerbstätige Personen sind nicht automatisch gegen Unfälle versichert. Du kannst entweder eine freiwillige Unfallversicherung abschliessen oder sicherstellen, dass deine obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) Unfälle mit abdeckt.

Berufsunfälle (BU) sind Unfälle, die während der Arbeit oder auf dem direkten Arbeitsweg passieren. Nichtberufsunfälle (NBU) sind Unfälle, die in der Freizeit oder bei anderen Tätigkeiten ausserhalb der Arbeit geschehen. Arbeitnehmer, die mehr als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeiten, sind gegen beide Arten von Unfällen versichert.

Ja, wenn du über deinen Arbeitgeber obligatorisch unfallversichert bist, kannst du die Unfallabdeckung in deiner obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) ausschliessen lassen. Dies reduziert deine Krankenversicherungsprämien. Wenn der obligatorische Unfallschutz endet, musst du die Unfallabdeckung in der OKP wieder versichern.

Wenn du nicht über die obligatorische Unfallversicherung (UVG) eines Arbeitgebers versichert bist, übernimmt die OKP die Kosten für die medizinische Behandlung nach einem Unfall. Dies umfasst Arztbesuche, Spitalaufenthalte und Medikamente.

Allerdings gelten dabei die üblichen Kostenbeteiligungen (Franchise und Selbstbehalt), im Gegensatz zur UVG, bei der diese nicht anfallen. Wenn du keinen UVG-Schutz hast, solltest du sicherstellen, dass deine OKP-Unfallabdeckung aktiviert ist, um bei Unfällen ausreichend versichert zu sein.

Wenn du einen Unfall hast, solltest du dies unverzüglich deinem Arbeitgeber (bei Berufsunfällen und Nichtberufsunfällen) oder deiner Versicherung (OKP) melden. Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen wie ärztliche Berichte und Rechnungen aufzubewahren, um den Schadenfall korrekt abzuwickeln.


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