
Krankenkasse kündigen – einfach mit alletta
Bist du unzufrieden mit den Leistungen, Prämien oder dem Kundenservice deiner aktuellen Krankenkasse? Dann lohnt es sich, jetzt zu vergleichen – und zu wechseln. Mit alletta findest du in wenigen Minuten die passende Krankenkasse, 100 % digital. Und um die Kündigung deiner alten Police kümmern wir uns für dich.
Nächster Termin · Grundversicherung
30. November 2026
GrundversicherungNächster Termin · Zusatzversicherung (Richtwert)
30. September 2026
ZusatzversicherungCountdown Grundversicherung
Kündigung muss bis 30.11.2026 eintreffenCountdown Zusatzversicherung (Richtwert)
Kündigung muss bis 30.09.2026 eintreffenRichtwert — deine effektive Frist steht in deinen Vertragsbedingungen (AVB).
Wann kannst du kündigen?
Die Fristen unterscheiden sich für Grund- und Zusatzversicherung — und je nach Modell.
Grundversicherung (OKP)
Alle Versicherten
Standardmodell, freie Arztwahl, tiefste Franchise (CHF 300 Erwachsene / CHF 0 Kinder)
Bei unterjähriger Prämienerhöhung durch die Kasse
Rechtsgrundlage: Art. 7 KVG – Wechsel des Versicherers (Fedlex) sowie BAG – Prämien und Kosten, FAQ.
Fällt der 30. November auf ein Wochenende, muss deine Kündigung spätestens am letzten Werktag davor bei der Krankenkasse eintreffen. Massgebend ist immer das Eingangsdatum bei der Krankenkasse — nicht der Poststempel.
Du kannst deine Grundversicherung kündigen, ohne bereits eine neue Versicherung abgeschlossen zu haben — die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, dich unabhängig von deinem Gesundheitszustand aufzunehmen.
Zusatzversicherung (VVG)
Alle Zusatzversicherungen, bei Mehrjahresverträgen frühestens ab dem dritten Versicherungsjahr
Bei Prämienerhöhung, Altersstufenwechsel oder Wegfall Kollektivrabatt
Je nach Anbieter und Produkt können weitere Termine gelten
Rechtsgrundlage: Art. 35a VVG – Ordentliche Kündigung (Fedlex). Aufsicht über Zusatzversicherungen: FINMA – Krankenzusatzversicherung (die Grundversicherung untersteht dagegen dem BAG).
Ambulant- und Spital-Zusatzversicherungen werden aus praktischen Gründen häufig zusammen bearbeitet, die Zahnpflegeversicherung meist separat. Auch hier gilt: massgebend ist das Eingangsdatum bei der Krankenkasse.
Kündige deine Zusatzversicherung erst, wenn deine neue Krankenkasse dich bereits aufgenommen hat. Bei Zusatzversicherungen findet eine Gesundheitsprüfung statt — dein Antrag kann abgelehnt werden. So vermeidest du, ohne Versicherungsschutz dazustehen.
Tipp: Vergleiche Angebote spätestens Anfang September — für die Zusatzversicherung musst du eine Gesundheitsdeklaration ausfüllen, die geprüft wird und etwas Zeit braucht. Die neue Police trifft oft erst im Oktober ein — ist deine Prämie dann unverändert, kannst du meist nicht mehr kündigen.
Anleitung
So kündigst du korrekt
Sonderfall
Ausserordentliche Kündigung
Neben den ordentlichen Terminen gibt es Situationen, in denen du früher kündigen kannst.Prämienerhöhung
Sonderkündigungsrecht nach Art. 7 Abs. 2 KVG: Kasse informiert mind. 2 Monate vorher, Kündigung muss bis zum letzten Tag des Vormonats vor Inkrafttreten eintreffen.
In der Regel: Kündigung bis Ende November für die Kündigung per 31. Dezember. Je nach Kasse sind aber auch andere Fristen möglich (bis Jahresende oder einen Monat nach Ankündigung) — siehe AVB.
Wechsel in höhere Altersstufe
— (Grundversicherung kennt keine Altersstufen-Prämien)
Gilt als Prämienerhöhung. Zusatzversicherungen kennen keine einheitlichen, gesetzlich geregelten Altersstufen wie die Grundversicherung — jede Kasse legt eigene Tarifstufen fest.
Wegfall Kollektivrabatt
—
Gilt ebenfalls als Prämienerhöhung, gleiche Fristlogik wie oben.
Nach einem Schadenfall
—
Kündigung möglich, wenn die Kasse dafür Leistungen erbracht hat. Frist beginnt mit Kenntnisnahme der Leistungsübernahme.
Umzug
—
Bietet deine Kasse am neuen Wohnort keine entsprechende Zusatzversicherung an, kündigt sie den Vertrag von sich aus.
Rechtsgrundlage: Art. 7 Abs. 2 KVG (Grundversicherung) und Art. 35b VVG (Zusatzversicherung), beide Fedlex.
Hast du mehrere Zusatzversicherungen bei derselben Kasse (z. B. Ambulant und Spital), gelten oft unterschiedliche Regelungen je Produkt — bei manchen Kassen kannst du nur das Produkt kündigen, dessen Prämie sich geändert hat.
Ausnahmen
Wann geht eine Kündigung nicht?
Offene Prämienrechnungen
Bestehen bis 31. Dezember unbeglichene, gemahnte Prämien oder Kostenbeteiligungen, kannst du die Kasse nicht wechseln. Bei der Zusatzversicherung regeln das die individuellen Vertragsbedingungen.
Verpasste Frist
Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich die Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr.
Unvollständige Unterlagen
Es fehlt z. B. das genaue Produkt, das Kündigungsdatum oder eine Unterschrift.
Fehlender Versicherungsnachweis
Der Wechsel wird erst wirksam, wenn dir die neue Kasse die lückenlose Weiterversicherung bestätigt hat (Art. 7 Abs. 5 KVG). Bei der Zusatzversicherung gibt es keine Aufnahmepflicht — deshalb hier ebenfalls unbedingt zuerst die Zusage der neuen Kasse abwarten.
Befindest du dich in einer laufenden medizinischen Behandlung, insbesondere bei schwerwiegenden Erkrankungen, dann darfst du dennoch kündigen. Beachte aber, dass dies betreffend der weiteren Bezahlung der Behandlung manchmal nicht reibungslos verläuft.
Der einfache Weg
So hilft dir alletta beim Kündigen
Selbstberatung starten
Deine persönliche KI-Avatarin führt dich Schritt für Schritt durch den Prozess.
Krankenkassen vergleichen
Transparente Vergleiche zu Prämien, Leistungen und Modellen — für Grund- und Zusatzversicherung.
Digital kündigen und wechseln
Der ganze Prozess läuft online, ohne Papierkram. alletta übernimmt sämtliche Kündigungsformalitäten für dich.
Cashback sichern
Du wirst für deine Selbstberatung mit Cashback belohnt.
Kostenlos
Verpass keinen Kündigungstermin
Trag dich für unseren Erinnerungs-Service ein — wir melden uns rechtzeitig vor deiner persönlichen Kündigungsfrist.Fragen & Antworten
Häufig gestellte Fragen
Dann verlängert sich deine Grundversicherung automatisch um ein weiteres Jahr. Ein Wechsel ist erst wieder auf den nächsten ordentlichen Kündigungstermin möglich.
Ja, aber beachte: Zusatzversicherungen haben eigene, oft abweichende Kündigungsfristen und müssen separat gekündigt werden — unabhängig von der Grundversicherung.
In der Regel nur wenige Minuten — bequem online, mit persönlicher Begleitung durch deine Avatarin.
Bei der Grundversicherung nicht zwingend — die Aufnahme ist gesetzlich garantiert. Bei der Zusatzversicherung solltest du unbedingt erst die Aufnahmebestätigung der neuen Kasse abwarten, da hier eine Gesundheitsprüfung stattfindet.
Dann bleibt deine bestehende Zusatzversicherung unverändert bestehen, solange du sie nicht selbst gekündigt hast. Deshalb: neue Police immer zuerst abschliessen, alte erst danach kündigen.
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